Kirchengemeinderat

Allgemeine Informationen über den Kirchengemeinderat

Die Mitglieder des Kirchengemeinderates tragen gemeinsam mit den Pastorinnen und Pastoren die Verantwortung für die Gemeinde. Sie beteiligen sich an der Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, kümmern sich um diakonische und musikalische Arbeitsbereiche sowie Bildungsangebote. Auch die Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften sowie die Personalplanung ist Aufgabe des Kirchengemeinderates. In komplizierten Fachfragen stellt die Landeskirche externe Berater zur Verfügung.
Der Kirchengemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern aus ihrem Kreis gewählt. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre. Die Tätigkeit im Kirchengemeinderat ist ehrenamtlich.

Die Mitglieder:

Pastor Willfrid Knees
Pastorin Elisabeth Meyer
Pastor Reinhard Scholl

Anke Bülow
Maryam Datoobar
Alexander Gatzka
Robert Hamann
Manuela Kukuk
Änne Lange
Lars Müller
Hannelore Otto
Ulrike Rüsch (Vorsitzende)
Knut Thielk
Sabine Voss
Christian Wirkner

Die Ausschüsse:

  • Ästhetik (Inneneinrichtung, Kunstgüter u. a.)
  • Bau und Liegenschaften
  • Finanzen
  • Geschäftsausschuss (Vorbereitung der KGR-Sitzungen u. a.)
  • Gemeinde (Vorbereitung und Gestaltung von Veranstaltungen)
  • Kinder und Jugend
  • Partnerschaften und Flüchtlingsarbeit
  • Personal

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