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Evangelisch-Lutherische Innenstadtgemeinde Rostock

Herzlich willkommen auf der Website der Rostocker Innenstadtgemeinde!
Wir hoffen, dass Sie hier das Gesuchte finden und laden Sie zu unseren  Angeboten ein. Auf die Begegnung mit Ihnen freuen sich Pastorin Dietz, Pastorin Meyer, Pastor Scholl, der Kirchengemeinderat und die Mitarbeiterschaft!

Nächste Gottesdienste:

19. November, Buß- und Bettag
18:00 Uhr Marienkirche: Gottesdienst, Pn. Dietz

23. November, Ewigkeitssonntag
11:00 Nikolaikirche: Gottesdienst mit Abendmahl, Pn. Dietz, Pn. Meyer, P. Scholl


Jeden Freitag 12:00 Uhr: Friedensgebet mit Orgelmusik, freitags mit Versöhnungs-Litanei aus Coventry

Konzert am Ewigkeitssonntag

Restaurierung Hochaltar Marienkirche

Der Altar der Marienkirche wird bis Dezember 2026 restauriert – Ein großes Projekt, das auch noch Unterstützung braucht. Eine Patenschaft über ein Teilstück eignet sich auch als Geschenk!  Mehr dazu>

Stationen des Lebens – Ihre Feier

    • Taufe
    • Konfirmation
    • Trauung
    • Trauerfeier

    Sie haben Fragen zu einem dieser Themen?

    Mehr dazu>

Bundesfreiwilligendienst für über 27jährige

Gemeindebrief

September bis November 2025>

Der Gemeindebrief erscheint als gemeinsame Ausgabe der Kirchengemeinden Innenstadt, Dierkow und Gehlsdorf

Schutzkonzept

Näheres zum Schutzkonzept der Ev.- Luth. Innenstadtgemeinde Rostock zur Prävention von sexualisierter Gewalt und grenzüberschreitendem Verhalten sowie Kontaktadressen von Vertrauenspersonen erfahren Sie hier>

Unterstützen Sie uns finanziell: Online-Spende

Wir sind seit kurzem mit spende.app verbunden. Dies erlaubt Ihnen die sichere Überweisung für einen bestimmten Zweck unserer Gemeindearbeit. Diese Auswahl ist in Vorbereitung. Zunächst können Sie uns ohne besondere Zweckbestimmung unterstützen. Als Zahlungsmittel werden PayPal, Kreditkarte und SEPA-Lastschrift angeboten. Sie können durch Verschieben des violetten Feldes den Betrag von 1,- bis 300,- Euro einstellen. Spendenbescheinigungen sind für Beträge bis 300,- für das Finanzamt nicht erforderlich, der Nachweis der ÜBerweisung genügt. Sie können aber im Spendevorgang ab einem Betrag von 25,- Euro trotzdem eine Bescheinigung anfordern.

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